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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0653Rechtssatz
Ein land(forst)wirtschaftlicher Betrieb kann nicht nur auf Rechnung und Gefahr des Eigentümers, der auch Besitzer ist, sondern (anstelle des Eigentümers) auch auf Rechnung eines Besitzers, der nicht Eigentümer ist, aber über einen Besitztitel verfügt (wie eines Pächters, Gebrauchs- oder Nutzungsberechtigten), oder letztlich aber auch im Zeitraum bis zur Aufklärung der wahren Eigentumsverhältnisse auf Rechnung und Gefahr des zwar über keinen rechtmäßigen Titel verfügenden, gleichwohl aber redlichen Besitzers geführt werden. Ein solcher redlicher Besitzer ist daher auch im Falle der späteren Herausgabe des Grundstückes an den wahren Eigentümer bis zu diesem Zeitpunkt pflichtversichert nach § 2 BSVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080652.X08Im RIS seit
18.09.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009