RS Vwgh 2002/5/15 97/08/0652

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0653

Rechtssatz

Ein land(forst)wirtschaftlicher Betrieb kann nicht nur auf Rechnung und Gefahr des Eigentümers, der auch Besitzer ist, sondern (anstelle des Eigentümers) auch auf Rechnung eines Besitzers, der nicht Eigentümer ist, aber über einen Besitztitel verfügt (wie eines Pächters, Gebrauchs- oder Nutzungsberechtigten), oder letztlich aber auch im Zeitraum bis zur Aufklärung der wahren Eigentumsverhältnisse auf Rechnung und Gefahr des zwar über keinen rechtmäßigen Titel verfügenden, gleichwohl aber redlichen Besitzers geführt werden. Ein solcher redlicher Besitzer ist daher auch im Falle der späteren Herausgabe des Grundstückes an den wahren Eigentümer bis zu diesem Zeitpunkt pflichtversichert nach § 2 BSVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080652.X08

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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