RS Vwgh 2002/5/15 97/08/0652

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §16 Abs2;
BSVG §2;
BSVG §23;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0653

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Maßgeblichkeit des Einheitswertes als Versicherungsgrenze (§ 2 BSVG) und für die Beitragsgrundlage (§ 23 BSVG) ist die Zustellung eines neuen Einheitswertbescheides eine "für die Versicherung bedeutsame Änderung" und damit meldepflichtig iSd § 16 Abs. 2 BSVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080652.X01

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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