RS Vwgh 2002/8/12 2001/17/0208

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Veröffentlicht am 12.08.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/05 Verbrauchsteuern
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

BAO §19 Abs1;
BAO §201;
MinStG 1995 §23;
UmgrStG 1991 §12 Abs1;
UmgrStG 1991 §18 Abs1;

Rechtssatz

Das hier gestellte Begehren auf bescheidmäßige Berichtigung der Selbstbemessung begründet noch keinen Zahlungsanspruch, sondern hat zunächst zu einer Abgabenbemessung (welche sich zu Gunsten oder zu Lasten der Abgabenschuldnerin auswirken könnte) zu führen. Eine solche könnte jedoch, wie sich aus dem Erkenntnis vom 29. November 2001, 99/16/0139, ergibt, nur gegenüber der übertragenden Gesellschaft erfolgen, weil diese ungeachtet der Übertragung weiterhin allein als Abgabenschuldnerin anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170208.X04

Im RIS seit

13.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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