RS Vwgh 2002/10/17 2001/20/0478

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
beobachten
merken

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1 idF 1994/520;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 12 Abs. 1 WaffG 1986 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 520/1994 ergangenen E vom 6. November 1997, Zl. 96/20/0745, unter Bedachtnahme auf die Vorjudikatur mit der Frage befasst, inwieweit der unbefugte Besitz von Waffen und Kriegsmaterial ein Waffenverbot rechtfertigen kann. Die Ausführungen in diesem E gelten auch für die korrespondierende Bestimmung des WaffG 1996 (vgl. das E vom 27. September 2001, Zl. 2001/20/0433, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001200478.X01

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten