RS Vwgh 2002/11/14 2001/09/0077

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Veröffentlicht am 14.11.2002
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L26004 Lehrer/innen Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte

Norm

B-VG Art83 Abs2;
LDHG OÖ 1986 §15 Abs2 lita idF 1997/100;
MRK Art6 Abs1;

Rechtssatz

Eine Verhinderung des Amtsdirektors des Landesschulrates gemäß § 15 Abs. 2 lit. a OÖ LDHG 1986 kann zwar auch in beruflicher Unabkömmlichkeit bestehen, diese hätte aber im Einzelfall konkret aktenkundig geltend gemacht werden müssen (Hinweis E 22.6.1995, Zl. 93/09/0445, und E 15.9.1999, Zl. 98/13/0153). Die vorausschauende Bestellung eines (ständigen) Vertreters für eine Funktionsperiode für den Fall einer (dauernden) beruflichen Unabkömmlichkeit widerspricht dem Prinzip der festen Geschäftsverteilung und damit dem Recht des Beschuldigten auf ein Verfahren vor seinem gesetzlichen Richter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090077.X02

Im RIS seit

21.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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