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L26004 Lehrer/innen OberösterreichNorm
B-VG Art83 Abs2;Rechtssatz
Eine Verhinderung des Amtsdirektors des Landesschulrates gemäß § 15 Abs. 2 lit. a OÖ LDHG 1986 kann zwar auch in beruflicher Unabkömmlichkeit bestehen, diese hätte aber im Einzelfall konkret aktenkundig geltend gemacht werden müssen (Hinweis E 22.6.1995, Zl. 93/09/0445, und E 15.9.1999, Zl. 98/13/0153). Die vorausschauende Bestellung eines (ständigen) Vertreters für eine Funktionsperiode für den Fall einer (dauernden) beruflichen Unabkömmlichkeit widerspricht dem Prinzip der festen Geschäftsverteilung und damit dem Recht des Beschuldigten auf ein Verfahren vor seinem gesetzlichen Richter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001090077.X02Im RIS seit
21.02.2003Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010