RS Vwgh 2002/12/12 2002/20/0388

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Veröffentlicht am 12.12.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §15;
FrG 1997 §10 Abs4;
FrG 1997 §31 Abs1;

Rechtssatz

Unter anderem spricht der Umstand, dass der Abschiebungsaufschub nach § 56 Abs. 2 FrG 1997 in dem § 31 Abs. 1 FrG 1997 nicht erwähnt ist, dafür, dass die Erteilung eines Abschiebungsaufschubes keinen "rechtmäßigen Aufenthalt" im Sinne dieser Bestimmung zu begründen vermag. Diese Auffassung wird durch die Regelungen über die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung im § 15 AsylG 1997 und einer Aufenthaltserlaubnis "aus humanitären Gründen" im § 10 Abs. 4 FrG 1997 noch bestätigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002200388.X05

Im RIS seit

30.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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