RS Vwgh 2003/1/14 2001/01/0121

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Veröffentlicht am 14.01.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10a idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Zur Verleihungsvoraussetzung nach § 10a StbG 1985 sei zunächst gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf die Ausführungen im Erkenntnis vom 12. März 2002, Zl. 2001/01/0018, verwiesen. Hervorzuheben ist, dass es demnach bezüglich der erforderlichen Sprachkenntnisse nicht auf die Aufenthaltsdauer in Österreich ankommt und dass kein bestimmtes "Mindestniveau" an Sprachbeherrschung verlangt wird. § 10a StbG 1985 ist vielmehr so zu verstehen, dass die geforderten Sprachkenntnisse - entsprechend den Verhältnissen des Fremden (und angepasst an den jeweiligen Verleihungstatbestand) - innerhalb seines sozialen Umfeldes eine Verständigung in Deutsch erlauben müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010121.X03

Im RIS seit

28.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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