RS Vfgh 2005/3/3 B1178/04

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Veröffentlicht am 03.03.2005
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

BDG 1979 §38, §40

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Einteilung eines Offizierstellvertreters beim Bundesheer auf einen näher bezeichneten Arbeitsplatz

Rechtssatz

Die Annahme der Berufungskommission, dass auf Grund der Organisationsänderung in der Dienststelle des Beschwerdeführers an der qualifizierten Änderung seiner Verwendung ein wichtiges dienstliches Interesse bestanden habe, kann zumindest nicht als willkürlich bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer bringt auch keine substantiierten Behauptungen vor, dass die Organisationsänderung aus unsachlichen Gründen vorgenommen worden wäre, etwa um ihn in seiner dienstrechtlichen Position zu schädigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:B1178.2004

Dokumentnummer

JFR_09949697_04B01178_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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