RS Vwgh 2003/2/25 99/14/0312

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2003
beobachten
merken

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §3 Abs3;

Rechtssatz

Der Familienbeihilfenanspruch des haushaltsführenden Elternteiles nach § 3 Abs. 3 FamLAG 1967 setzt voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben (Hinweis E 19. Februar 2002, 95/14/0097), was im Falle einer durch Tod aufgelösten ehelichen Gemeinschaft nicht mehr zutrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140312.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten