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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GütbefG 1995 §17 Abs1 idF 1998/I/017;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als "gewerberechtlicher Geschäftsführer" bestraft. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in einem vergleichbaren Fall in seinem Erkenntnis vom 30. Jänner 2002, Zl. 2001/03/0283, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird, ausgesprochen hat, hat Übertretungen nach § 17 Abs. 1 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 - unbeschadet der Regel des § 9 Abs. 2 VStG - der "handelsrechtliche" Geschäftsführer zu verantworten, die Verantwortlichkeit des "gewerberechtlichen" Geschäftsführers kommt hier nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002030022.X02Im RIS seit
05.05.2003