RS Vwgh 2003/2/28 2002/02/0047

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Veröffentlicht am 28.02.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19 Abs1;
AsylG 1997 §21 Abs1;
FrG 1997 §61 Abs1;

Rechtssatz

Kommt dem Fremden noch die Eigenschaft als Asylwerber mit vorläufiger Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides zu, so ist die Anhaltung in Schubhaft auch im Einklang mit der Entscheidung eines verstärkten Senates des VwGH (Hinweis E VS 20. Oktober 2000, 99/20/0406) möglich, wenn er nicht die in § 21 Abs. 1 AsylG 1997 näher dargelegten Voraussetzungen erfüllt (Hinweis E 23. Februar 2001, 98/02/0276).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020047.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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