RS Vwgh 2003/3/18 2000/21/0095

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Veröffentlicht am 18.03.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §17 Abs1;
FlKonv Art31 Z1;
FrG 1997 §107 Abs1 Z3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/21/0163 E 13. Dezember 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Eine direkte Einreise iSd Art. 31 Z. 1 FlKonv liegt schon dann vor, wenn der Betroffene vor der Einreise nach Österreich noch nicht verfolgungs- und refoulementsicher gewesen ist(Hinweis E 15. Oktober 2002, 2001/21/0087), unabhängig davon, ob hiebei andere Staaten oder Gebiete als jene, in denen der Asylwerber Verfolgung zu befürchten behauptet, durchreist wurden. Diesbezüglich muss die Behörde vor der Verneinung des Vorliegens einer direkten Einreise Feststellungen treffen (Hinweis E 14. September 2000, 97/21/0391, ergangen zum AsylG 1991).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000210095.X01

Im RIS seit

20.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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