RS Vwgh 2003/3/19 98/08/0189

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0164 E 29. März 2000 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die bloße Karenzierung eines Arbeitsverhältnisses, an das die Arbeitslosenversicherungspflicht anknüpfte, begründet keine Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 AlVG (Hinweis E 29.11.1984, 83/08/0083, VwSlg 11600 A/1984). Liegt hingegen eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses vor, dann muss mangels von Anhaltspunkten für das Vorliegen der zweiten Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs 1 AlVG Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG bejaht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080189.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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