RS Vwgh 2003/4/10 2002/18/0292

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Veröffentlicht am 10.04.2003
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §207 Abs1;

Rechtssatz

Das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB ist eine schwere und besonders verwerfliche strafbare Handlung gegen die Sittlichkeit. Die genannte strafgesetzliche Bestimmung dient dem Schutz der ungestörten physischen und psychischen Entwicklung junger Menschen, dem das StGB einen hohen Stellenwert zumisst (Hinweis E 10. Oktober 2002, 99/18/0083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002180292.X01

Im RIS seit

12.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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