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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VGLeitsatz
Auswertung in ArbeitSpruch
Begründung
Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht hat verfassungswidrige Gesetzesbestimmungen angewendet. Es ist nach Lage des jeweiligen Falles jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass ihre Anwendung für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war.
Die Beschwerdeführer wurden also durch das jeweils angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt (zB VfSlg 10.404/1985).Die Beschwerdeführer wurden also durch das jeweils angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt (zB VfSlg 10.404 aus 1985,).
Die Erkenntnisse sind daher aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E584.2025Zuletzt aktualisiert am
21.10.2026