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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/20/0370 E 23. Jänner 2009Rechtssatz
Bezüglich der beweiswürdigenden Ausführungen des unabhängigen Bundesasylsenates zur "leeren Rahmengeschichte" kann gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf die E vom 18. Februar 2003, Zl. 2002/01/0321 und Zl. 2002/01/0594, verwiesen werden. Auch im vorliegenden Fall hat es der unabhängige Bundesasylsenat verabsäumt, auf die Aussageinhalte konkret einzugehen und etwa darzulegen, welche erwartbaren Details der Asylwerber schuldig geblieben sei. Der allgemein gehaltene Textbaustein über "leere Rahmengeschichten" - gegen dessen nahezu wortgleichen, fast eine Seite des Protokolls einnehmenden Vorhalt in der Verhandlung sich die Beschwerde unter anderem wendet - und die teilweise wiederholenden Abwandlungen derselben Gedankengänge auf den nachfolgenden Seiten der Begründung des angefochtenen Bescheides reichen auf Grund des Fehlens einer konkreten Anbindung an das Vorbringen des Asylwerbers und mangels fallbezogener Auseinandersetzung mit diesem nicht aus, um den der Entscheidung zugrunde gelegten Eindruck des Verhandlungsleiters, der Asylwerber habe keine "eigene Erlebniswahrnehmung" beschrieben, nachvollziehbar zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010560.X01Im RIS seit
20.06.2003Zuletzt aktualisiert am
20.05.2009