RS Vwgh 2026/7/28 Ra 2024/03/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.07.2026
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Rechtssatz

Im Hinblick auf den dem WaffG allgemein innewohnenden Schutzzweck bei der Beurteilung der mit dem Besitz von Waffen verbundenen Gefahren (vgl. etwa VwGH 26.2.2024, Ra 2023/03/0199, mwN) bedarf auch die Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 WaffG einer sorgfältigen Begründung.Im Hinblick auf den dem WaffG allgemein innewohnenden Schutzzweck bei der Beurteilung der mit dem Besitz von Waffen verbundenen Gefahren vergleiche etwa VwGH 26.2.2024, Ra 2023/03/0199, mwN) bedarf auch die Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG einer sorgfältigen Begründung.

Schlagworte

Begründung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024030013.L01

Im RIS seit

18.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten