Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.05.2025Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
Stmk BauG 1995 §25Rechtssatz
Bei der Möglichkeit zur Erhebung schriftlicher Einwendungen bis spätestens am Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung gemäß § 27 Abs 1 Stmk BauG ist auf das Einlangen bei der Behörde abzustellen. Der Postlauf verlängert diese Frist nicht [VwGH 31.01.2006, 2003/05/0167 mwH (zur inhaltsgleichen Bestimmung nach § 42 AVG, wobei diese als Vorbild für § 27 Stmk BauG diente – hierzu EB zur Novelle LGBl 2003/78)]. Auch nach der Lehre wird mit der Formulierung „Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung“ ein Zeitpunkt festgelegt und nicht eine Frist bestimmt, sodass § 33 Abs 3 AVG („Postlaufprivileg“) nicht zur Anwendung gelangt. Zweck der Bestimmung ist es, Einwendungen, von denen der Verhandlungsleiter keine Kenntnis hat (zB weil sie erst nach seiner Abfahrt zur mündlichen Verhandlung bei der Behörde eingelangt sind), nicht zum Tragen kommen zu lassen.Bei der Möglichkeit zur Erhebung schriftlicher Einwendungen bis spätestens am Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Stmk BauG ist auf das Einlangen bei der Behörde abzustellen. Der Postlauf verlängert diese Frist nicht [VwGH 31.01.2006, 2003/05/0167 mwH (zur inhaltsgleichen Bestimmung nach Paragraph 42, AVG, wobei diese als Vorbild für Paragraph 27, Stmk BauG diente – hierzu EB zur Novelle LGBl 2003/78)]. Auch nach der Lehre wird mit der Formulierung „Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung“ ein Zeitpunkt festgelegt und nicht eine Frist bestimmt, sodass Paragraph 33, Absatz 3, AVG („Postlaufprivileg“) nicht zur Anwendung gelangt. Zweck der Bestimmung ist es, Einwendungen, von denen der Verhandlungsleiter keine Kenntnis hat (zB weil sie erst nach seiner Abfahrt zur mündlichen Verhandlung bei der Behörde eingelangt sind), nicht zum Tragen kommen zu lassen.
Schlagworte
Parteistellung, mündliche Verhandlung, elektronische Eingabe, Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung, schriftliche Einwendungen, Postlaufprivileg, Präklusion, Amtsstunden, Steiermärkisches Baugesetz, Allgemeines VerwaltungsverfahrensgesetzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.41.7.1629.2025.13Zuletzt aktualisiert am
16.09.2026