Norm
ZPO §261Rechtssatz
Bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung kommt eine Entscheidung über die Hauptsache nicht in Betracht. Über die Berufung gegen die Entscheidung in der Hauptsache kann daher erst erkannt werden, wenn die Bekämpfung der Einrede der entschiedenen Rechtssache erfolglos bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143814Im RIS seit
30.09.2026Zuletzt aktualisiert am
30.09.2026