RS Vwgh 2003/8/29 2003/02/0081

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Veröffentlicht am 29.08.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs5;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Ob einer anderen Person gemäß § 82 Abs. 1 StVO 1960 eine Bewilligung für eine Verkehrsfläche rechtens erteilt wurde oder nicht, kann dahinstehen, weil der Bf davon kein Recht für sich ableiten könnte (Hinweis E 19.3.2002, 96/14/0087).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003020081.X01

Im RIS seit

22.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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