RS Vwgh 2003/9/3 2002/03/0139

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Veröffentlicht am 03.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1 idF 1998/I/158;
AVG §13 Abs5 idF 1998/I/158;
AVG §13 idF 1998/I/158;
AVG §33 Abs3;
AVG §63 Abs5;

Rechtssatz

Aus § 33 Abs. 3 AVG lässt sich eine Zweiteilung der Übermittlungsmöglichkeiten von Anbringen an die Behörde ableiten (vgl. hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2000, Zl. 2000/03/0152): Die Übermittlung im Wege der Post, bei denen die durch Postaufgabevermerk dokumentierte Übergabe (unter den in diesem Erkenntnis genannten weiteren Voraussetzungen) am letzten Tag der Frist fristwahrend ist, und alle anderen Übermittlungsmodalitäten, etwa durch eigene Übergabe bei der Behörde, Übermittlung durch Boten, Übermittlung durch Telefax oder e-mail.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002030139.X02

Im RIS seit

09.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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