RS Vwgh 2003/9/4 2000/09/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2003
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;

Rechtssatz

Die Subsumierung des dem Beschwerdeführer, einem Revierinspektor (Sicherheitswachebeamten), angelasteten Verhaltens (diverse sexuelle Belästigungen) unter § 43 Abs. 2 BDG 1979 war nicht rechtswidrig. Aus dem Gesichtspunkt dieser Dienstpflichtverletzung war entscheidend, ob die im Dienst gesetzte Handlungsweise des Beschwerdeführers objektiv geeignet gewesen ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben zu beeinträchtigen. Hingegen war es nicht entscheidend, ob die von der Handlungsweise des Beschwerdeführers betroffene Sicherheitswachebeamtin im Sinne aller (oder nur einzelner) Tatbestandsmerkmale des B-GBG belästigt worden ist (Hinweis: in diesem Sinne auch das E vom 28.7.2000, Zl. 97/09/0362).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090152.X03

Im RIS seit

09.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten