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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Die Subsumierung des dem Beschwerdeführer, einem Revierinspektor (Sicherheitswachebeamten), angelasteten Verhaltens (diverse sexuelle Belästigungen) unter § 43 Abs. 2 BDG 1979 war nicht rechtswidrig. Aus dem Gesichtspunkt dieser Dienstpflichtverletzung war entscheidend, ob die im Dienst gesetzte Handlungsweise des Beschwerdeführers objektiv geeignet gewesen ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben zu beeinträchtigen. Hingegen war es nicht entscheidend, ob die von der Handlungsweise des Beschwerdeführers betroffene Sicherheitswachebeamtin im Sinne aller (oder nur einzelner) Tatbestandsmerkmale des B-GBG belästigt worden ist (Hinweis: in diesem Sinne auch das E vom 28.7.2000, Zl. 97/09/0362).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090152.X03Im RIS seit
09.10.2003