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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass bestimmte in der Dienstzeit verfasste Briefe des Beschwerdeführers, eines Revierinspektors (Sicherheitswachebeamten), die auf die Herbeiführung einer sexuellen Beziehung mit einer Kollegin abzielen und verschiedene sexuelle Anspielungen enthalten, im Zusammenhalt mit den zeitlich davor liegenden Belästigungshandlungen bei objektiver Sicht einen Pflichtenverstoß gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 darstellten (vgl. auch die E vom 28.9.2000, Zl. 99/09/0079, und vom 28.7.2000, Zl. 97/09/0362).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090152.X04Im RIS seit
09.10.2003