RS Vwgh 2003/9/17 2000/20/0033

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund der Berichtslage über die Situation im Iran (ausführlicher im E) und dem Umstand, dass der Asylwerber jahrelang mit einer nicht dem Islam angehörenden Frau zusammengelebt hat, vermag der Verwaltungsgerichtshof jedenfalls die Auffassung des unabhängigen Bundesasylsenates, es finde sich bezüglich des Asylwerbers kein "sonstiger Hinweis" auf Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat im Sinn des § 6 AsylG 1997, nicht zu teilen (vgl. zur Asylrelevanz einer drohenden unverhältnismäßigen Bestrafung im Iran wegen einer im Ausland geführten Lebensgemeinschaft mit einem Nichtmoslem auch das E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0409).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200033.X01

Im RIS seit

17.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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