RS Vwgh 2004/1/21 2001/09/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet des Umstandes, ob überhaupt ein (ausländisches) "Subunternehmen" die ausländischen Arbeitskräfte überlassen hat, oder ob nicht lediglich Arbeitskräfte vermittelt und unmittelbar von dem vom Beschwerdeführer vertretenen Unternehmen beschäftigt wurden, ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Kontrollpflichten des Beschäftigers denen des Überlassers gleich sind (Hinweis E 2. Oktober 2003, Zl. 2003/09/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090222.X01

Im RIS seit

16.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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