Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Ein Verstoß der Behörde gegen § 96 Abs 8 StVO macht eine im Bereich der Behörde vorgenommene Überwachung der Geschwindigkeit mit Messgeräten keinesfalls schon allein dadurch rechtwidrig (Hinweis E 3.10.1984, 84/03/0020).Ein Verstoß der Behörde gegen Paragraph 96, Absatz 8, StVO macht eine im Bereich der Behörde vorgenommene Überwachung der Geschwindigkeit mit Messgeräten keinesfalls schon allein dadurch rechtwidrig (Hinweis E 3.10.1984, 84/03/0020).
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030077.X01Im RIS seit
20.04.2005