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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindRechtssatz
Auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise berechtigt nicht dazu, eine durch außersteuerliche Momente veranlaßte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln in eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln umzudeuten (Im Beschwerdefall ergab sich daher für die nach Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft von ihrer Alleingesellschafterin von außen wiederum zugeführten Mittel Gesellschaftsteuerpflicht gem § 2 Z 2 KVG.Auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise berechtigt nicht dazu, eine durch außersteuerliche Momente veranlaßte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln in eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln umzudeuten (Im Beschwerdefall ergab sich daher für die nach Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft von ihrer Alleingesellschafterin von außen wiederum zugeführten Mittel Gesellschaftsteuerpflicht gem Paragraph 2, Ziffer 2, KVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150230.X01Im RIS seit
11.06.2001