RS Vwgh 2004/1/28 99/12/0071

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Veröffentlicht am 28.01.2004
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

GehG 1956 §13 Abs1;
LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;
LDG 1984 §90 Abs1;

Rechtssatz

Unter den dienstrechtlichen Nachteilen iSd § 90 Abs. 1 LDG 1984 können keinesfalls in anderen gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich normierte Rechtsfolgen gemeint sein. Die allgemeine Regelung des § 90 Abs. 1 LDG 1984 ändert also nichts daran, dass die (endgültige) Einbehaltung während der Dauer der Suspendierung verkürzter Bezugsteile nach den Bestimmungen des § 106 LDG 1984 iVm § 13 Abs. 1 GehG 1956 zu erfolgen hat. Aus § 70 Abs. 1 Z 3 LDG 1984 ergibt sich daher keine Regelung für das Ausmaß der infolge Suspendierung endgültigen Kürzung von Bezugsbestandteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999120071.X01

Im RIS seit

04.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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