RS Vwgh 2004/2/19 99/20/0573

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Veröffentlicht am 19.02.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §13 Abs2;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Sollte - im Sinne der Behauptungen des Asylwerbers, eines Staatsangehörigen Nigerias - davon auszugehen sein, dass General Abubakar die Ermordung des Asylwerbers angeordnet habe, weil dieser in von ihm mitunterzeichneten Briefen die Übergabe der Macht an eine zivile Regierung gefordert habe, und dass eine daraus herrührende Bedrohung von ausreichender Intensität auch unter den jetzigen politischen Verhältnissen in Nigeria noch aktuell sei, so wäre dem Asylwerber - sofern § 13 Abs. 2 AsylG 1997 dem nach den Maßstäben des E vom 3. Dezember 2002, Zl. 99/01/0449, nicht entgegensteht - gemäß § 7 AsylG 1997 Asyl zu gewähren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999200573.X01

Im RIS seit

03.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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