RS Vwgh 2004/2/26 2003/16/0146

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die rechtliche Qualifikation eines Vertrages hängt nicht von der Bezeichnung ab, die die Vertragsparteien gewählt haben, sondern vom Inhalt der Vereinbarung, auf den die Parteienabsicht gerichtet ist (Hinweis E 14. Dezember 1994, 94/16/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160146.X01

Im RIS seit

01.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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