RS Vwgh 2004/4/21 2004/04/0009

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
16/02 Rundfunk

Norm

B-VG Art18 Abs1;
ORF-G 2001 §4 Abs1;
ORF-G 2001 §4 Abs2;
ORF-G 2001 §4 Abs3;

Rechtssatz

§ 4 ORF-Gesetz nennt in Abs. 1 eine Vielzahl von programmgestalterischen Zielen, die in einem differenzierten und ausgewogenen Gesamtprogramm der Sendungen des ORF ihren Ausdruck finden sollen (Abs. 2 und 3) und umschreibt solcherart den Gestaltungsspielraum, der dem ORF bei Umsetzung des Programmauftrages in den einzelnen Sendungen zukommt, final (Hinweis E des VfGH vom 25.6.2003, G 304/01).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004040009.X01

Im RIS seit

17.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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