RS Vwgh 2004/4/22 2001/15/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2004
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §879 Abs2 Z1;
UStG 1994 §3a Abs10 Z6;

Rechtssatz

Das Versprechen eines Entgeltes "für die Ermittlung eines Bräutigams" ist im Gegensatz zur bloßen Vermittlung der Adressen von Personen, die an einer Eheschließung interessiert sind, aufgrund der Norm des § 879 Abs 2 Z 1 ABGB als gegen die guten Sitten verstoßend nichtig (vgl Krejci in Rummel3, § 879 Rz 203a).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150104.X03

Im RIS seit

02.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten