RS Vwgh 2004/5/13 2003/16/0469

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.2004
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Index

20/11 Grundbuch
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GBG 1955 §15 Abs1;
GGG 1984 TP9 Anm7;

Rechtssatz

Bei einer Simultanhypothek kann das Pfandrecht für dieselbe Forderung zwar auf zwei oder mehreren Liegenschaften bzw. auch auf Liegenschaftsanteilen bestehen (Hinweis OGH vom 21. Dezember 1995, 3 Ob 138/95), bei Eintragung des Pfandrechtes auf verschiedene Miteigentumsanteile derselben Liegenschaft kann aber nicht von einer Simultanhypothek gesprochen werden (Hinweis E 12.1.1978, 2272/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160469.X02

Im RIS seit

07.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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