RS Vwgh 2004/6/17 2003/03/0304

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Veröffentlicht am 17.06.2004
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/03/0233 E 17. Juni 2004

Rechtssatz

Der in der Beschwerde enthaltene Verweis auf "die Ausführung und den Sachverhalt in dem bereits beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl.

AW ... anhängigen Verfahren" stellt keine gesetzmäßige Darlegung

der Beschwerdegründe dar und ist daher nicht beachtlich (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2004, Zl. 2003/18/0348).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003030304.X04

Im RIS seit

09.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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