Norm
ABGB §1438Rechtssatz
Der Schuldner eines in einem Rektasparbuch verbrieften Auszahlungsanspruchs kann mit Forderungen, die er gegen den Zedenten hat und die vor der Zession entstanden sind, gegen die zedierte Forderung aufrechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war oder der Kunde bei Abschluss des Spareinlagenvertrags mit dem Bestehen von Gegenforderungen rechnen musste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143778Im RIS seit
31.08.2026Zuletzt aktualisiert am
31.08.2026