RS Lvwg 2021/4/28 E G04/05/2020.018/006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.04.2021

Index

3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe, Umweltabgabe

Norm

BAO §279 Abs1
KAbG Bgld. §5 Abs2
  1. BAO § 279 heute
  2. BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 279 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006
  4. BAO § 279 gültig von 01.01.2003 bis 11.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  5. BAO § 279 gültig von 01.01.1962 bis 31.12.2002

Rechtssatz

Bei Ermittlung der Berechnungsfläche und somit des Anschlussbeitrages gem. § 5 KAbG kommt es lediglich darauf an, ob die in § 5 Abs. 2 KAbG Ziffer 1 und 2 angeführten Kriterien erfüllt sind. Auf den exakten Abwasseranfall und die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage ist hingegen bei Bemessung des Anschlussbetrages nicht abzustellen.Bei Ermittlung der Berechnungsfläche und somit des Anschlussbeitrages gem. Paragraph 5, KAbG kommt es lediglich darauf an, ob die in Paragraph 5, Absatz 2, KAbG Ziffer 1 und 2 angeführten Kriterien erfüllt sind. Auf den exakten Abwasseranfall und die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage ist hingegen bei Bemessung des Anschlussbetrages nicht abzustellen.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalanschlussbeitrag; Berechnungsfläche; Bemessungsgrundlage; Nutzungsmöglichkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGBU:2021:E.G04.05.2020.018.006

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
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