Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.10.2015Norm
FSG §24 Abs4Rechtssatz
Nach § 30 Abs 1 FSG ist für Lenker, die in Österreich keinen Wohnsitz haben, nur die Möglichkeit der Aberkennung bzw eines Lenkverbotes in Österreich in engeren Sinne zu verfügen. Weitere Maßnahmen im Sinne des § 24 FSG (hier: Aufforderung zur Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens) sind demnach nicht vorgesehen.Nach Paragraph 30, Absatz eins, FSG ist für Lenker, die in Österreich keinen Wohnsitz haben, nur die Möglichkeit der Aberkennung bzw eines Lenkverbotes in Österreich in engeren Sinne zu verfügen. Weitere Maßnahmen im Sinne des Paragraph 24, FSG (hier: Aufforderung zur Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens) sind demnach nicht vorgesehen.
Schlagworte
Führerschein, Lenker Wohnsitz Ausland, Aufforderung amtsärztliches Gutachten nicht möglichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.411.1.2015.1.R10Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015