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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/13/0216Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0114 E 28. Mai 1998 RS 3Stammrechtssatz
Soweit sich ein Nichtgesellschafter - insbesondere aufgrund seiner Einflußmöglichkeit auf die Gesellschaft - gegen den Willen der Gesellschaft und zu deren Lasten widerrechtlich bereichert, liegen in der Regel Betriebsausgaben der Gesellschaft vor. Der zu aktivierende Rückforderungsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Nichtgesellschafter wirkt sich in diesem Zusammenhang allerdings aufwandsneutralisierend aus (Hinweis E 20.2.1991, 86/13/0195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130215.X03Im RIS seit
31.08.2004