Norm
PVG §6 Abs2Schlagworte
Dienststellenversammlung, Verlangen auf Einberufung, Zuständigkeit des DienststellenausschussesRechtssatz
Verlangt die notwendige Anzahl von Bediensteten wegen eines bestimmten Sachanliegens die Einberufung einer DV, hat der DA diesem Antrag zu entsprechen und – sofern keiner der in § 5 Abs 2 lit b und c PVG angeführten Fälle vorliegt – iSd § 5 Abs 2 lit a PVG einen Bericht des DA zum entsprechenden Anliegen auf die Tagesordnung zu setzen. Er kann damit in der DV über das Sachanliegen der antragstellenden Bediensteten durch Berichterstattung aufklärend wirken und damit auch die Grundlage für die von den Antragstellern gewünschte breite Diskussion des Themas schaffen. Hier waren die Sachanliegen der Antragsteller klar. Es ist auch nicht strittig, dass diese Anliegen grundsätzlich in die Zuständigkeit des DA fallen, zumal dieser selbst in seinem Beschluss ausführt, dass er schon mehrmals damit beschäftigt war. Der DA hätte daher eine DV einberufen und Berichte über diese Themen auf die Tagesordnung setzen müssen. Dass er das nicht getan hat, verstieß gegen § 6 PVG.Verlangt die notwendige Anzahl von Bediensteten wegen eines bestimmten Sachanliegens die Einberufung einer DV, hat der DA diesem Antrag zu entsprechen und – sofern keiner der in Paragraph 5, Absatz 2, Litera b und c PVG angeführten Fälle vorliegt – iSd Paragraph 5, Absatz 2, Litera a, PVG einen Bericht des DA zum entsprechenden Anliegen auf die Tagesordnung zu setzen. Er kann damit in der DV über das Sachanliegen der antragstellenden Bediensteten durch Berichterstattung aufklärend wirken und damit auch die Grundlage für die von den Antragstellern gewünschte breite Diskussion des Themas schaffen. Hier waren die Sachanliegen der Antragsteller klar. Es ist auch nicht strittig, dass diese Anliegen grundsätzlich in die Zuständigkeit des DA fallen, zumal dieser selbst in seinem Beschluss ausführt, dass er schon mehrmals damit beschäftigt war. Der DA hätte daher eine DV einberufen und Berichte über diese Themen auf die Tagesordnung setzen müssen. Dass er das nicht getan hat, verstieß gegen Paragraph 6, PVG.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2008