RS Dsk 2001/2/13 K120.663/002-DSK/2001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2001
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Norm

DSG §1 Abs1;
DSG 2000 §1 Abs1;
PVG §26 Abs2;
  1. PVG § 26 heute
  2. PVG § 26 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025
  3. PVG § 26 gültig von 01.01.2014 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2013
  4. PVG § 26 gültig von 19.08.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  5. PVG § 26 gültig von 11.07.1991 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 362/1991
  6. PVG § 26 gültig von 09.07.1975 bis 10.07.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1975

Rechtssatz

[Anmerkung: Eine Lehrerin erhob Beschwerde gegen den Dienststellenausschuss (DA) an ihrer Schule wegen nachlässigen Umgangs mit vertraulichen Schreiben durch den Vorsitzenden des DA.]

Für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses ist im vorliegenden Kontext vor allem auch § 26 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr.133/1967 idgF, heranzuziehen, der Verschwiegenheitspflichten hinsichtlich von Anbringen an einen Personalvertreter statuiert. Und zwar ergibt sich die Pflicht zur vertraulichen Behandlung eines Anbringens entweder aus dem Wunsch des Anbringers oder 'der Sache nach', wobei für letzteres nicht nur der Inhalt des Anbringens sondern im Einzelfall auch Begleitumstände von Bedeutung sein können.Für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses ist im vorliegenden Kontext vor allem auch Paragraph 26, Absatz 2, des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr.133 aus 1967, idgF, heranzuziehen, der Verschwiegenheitspflichten hinsichtlich von Anbringen an einen Personalvertreter statuiert. Und zwar ergibt sich die Pflicht zur vertraulichen Behandlung eines Anbringens entweder aus dem Wunsch des Anbringers oder 'der Sache nach', wobei für letzteres nicht nur der Inhalt des Anbringens sondern im Einzelfall auch Begleitumstände von Bedeutung sein können.

Schlagworte

Vertraulichkeit; Schutzwürdigkeit; Kontakt mit Personalvertretern;

Dokumentnummer

DSKRS_20010213_K120663_002_DSK_2001_02
Quelle: Datenschutzbehörde Dsb, https://www.dsb.gv.at
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