RS Vwgh 2004/7/20 2003/03/0103

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Veröffentlicht am 20.07.2004
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §125 Abs3;
TKG 1997 §20;
TKG 1997 §22;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/03/0171 B 29. Jänner 2003 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61999CJ0462 22. Mai 2003

Rechtssatz

Ein gemäß § 125 Abs. 3 TKG geführtes Verfahren ist von einem Vergabeverfahren iSd § 22 TKG streng zu unterscheiden (vgl. das E VwGH 20.7.2004, 2003/03/0104). Der Telekom-Control-Kommission kann es daher nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn sie in einem gemäß § 125 Abs. 3 TKG geführten Verfahren dort beim Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachgefragte Teile des Frequenzspektrums für dieses Verfahren, nicht aber für im Rahmen der §§ 20 ff TKG beantragte konzessionspflichtige Mobilfunkdienste verwendete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003030103.X09

Im RIS seit

20.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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