Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.04.2015Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §69 Abs2Rechtssatz
Gemäß § 69 Abs 2 StVO 1960 gelten für die Lenker von Motorfahrrädern die Bestimmungen des § 68 Abs 3 bis 5 StVO 1960 über das Verhalten von Radfahrern sinngemäß. Daher dürfen Motorfahrräder gemäß § 68 Abs 4 StVO 1960 ebenso wie Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden, wenn der Gehsteig mehr als 2,5 m breit ist. Motorfahrräder sind im Sinne des § 2 Abs 1 Z 14 KFG 1967 Krafträder mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, deren Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ hat. Beim Tatfahrzeug handelte es sich aber um ein „Motorrad“ im Sinne des § 2 Abs 1 Z 15 KFG 1967, das ist ein nicht unter Z 14 fallendes einspuriges Kraftrad. Motorräder sind also ausdrücklich nicht vom Ausnahmetatbestand des § 68 Abs 4 iVm § 69 Abs 2 StVO 1960 umfasst.Gemäß Paragraph 69, Absatz 2, StVO 1960 gelten für die Lenker von Motorfahrrädern die Bestimmungen des Paragraph 68, Absatz 3 bis 5 StVO 1960 über das Verhalten von Radfahrern sinngemäß. Daher dürfen Motorfahrräder gemäß Paragraph 68, Absatz 4, StVO 1960 ebenso wie Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden, wenn der Gehsteig mehr als 2,5 m breit ist. Motorfahrräder sind im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 14, KFG 1967 Krafträder mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, deren Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ hat. Beim Tatfahrzeug handelte es sich aber um ein „Motorrad“ im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 15, KFG 1967, das ist ein nicht unter Ziffer 14, fallendes einspuriges Kraftrad. Motorräder sind also ausdrücklich nicht vom Ausnahmetatbestand des Paragraph 68, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 69, Absatz 2, StVO 1960 umfasst.
Schlagworte
Gehsteig, Abstellen, Fahrräder, Motorfahrräder, Motorrad, BegriffsbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2015:LVwG.30.29.6057.2014Zuletzt aktualisiert am
10.07.2015