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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es der bf Partei im Hinblick auf die gegebenenfalls einmal jährlich stattfindende Begutachtung gemäß § 57a KFG 1967 zuzumuten ist, in Folge des sektoralen Fahrverbotes auf der Bundesstraße den Umweg über die Autobahn zu benutzen. Dass gravierende, die bf Partei außergewöhnlich hart treffende Gründe für die Ausnahmebewilligung vorlägen (Hinweis E 23.2.2001, 96/02/0061), ist somit nicht erkennbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020228.X01Im RIS seit
20.08.2004