RS Vwgh 2004/7/23 2004/02/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2004
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es der bf Partei im Hinblick auf die gegebenenfalls einmal jährlich stattfindende Begutachtung gemäß § 57a KFG 1967 zuzumuten ist, in Folge des sektoralen Fahrverbotes auf der Bundesstraße den Umweg über die Autobahn zu benutzen. Dass gravierende, die bf Partei außergewöhnlich hart treffende Gründe für die Ausnahmebewilligung vorlägen (Hinweis E 23.2.2001, 96/02/0061), ist somit nicht erkennbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020228.X01

Im RIS seit

20.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten