Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.07.2023Index
90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG §24Rechtssatz
Im Führerscheingesetz (FSG) besteht keine materienrechtliche Bestimmung, die eine bescheidmäßige Feststellung in Bezug auf die Erteilungsvoraussetzung der gesundheitlichen Eignung, ein Kraftfahrzeug zu lenken, bestimmt. Dies kann allenfalls im Rahmen eines Verfahrens nach § 24 FSG erfolgen.Im Führerscheingesetz (FSG) besteht keine materienrechtliche Bestimmung, die eine bescheidmäßige Feststellung in Bezug auf die Erteilungsvoraussetzung der gesundheitlichen Eignung, ein Kraftfahrzeug zu lenken, bestimmt. Dies kann allenfalls im Rahmen eines Verfahrens nach Paragraph 24, FSG erfolgen.
Schlagworte
keine materienrechtliche Bestimmung, Feststellungsbescheid, Erteilungsvoraussetzung, gesundheitliche EignungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.42.25.1889.2023Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023