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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
FSG §3Rechtssatz
Ein Aufforderungsbescheid nach § 24 Abs. 4 FSG ist dann zulässig, wenn begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst wurden, nicht mehr besitzt, wobei es nicht darum geht, konkrete Umstände zu ermitteln, aus denen bereits mit Sicherheit auf das Fehlen einer Erteilungsvoraussetzung geschlossen werden kann, sondern es müssen lediglich genügend begründete Bedenken in dieser Richtung bestehen, die die Prüfung des Vorliegens der Umstände geboten erscheinen lassen. Vorliegend geht die Erstinstanz aufgrund einer aktuellen Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz in Verbindung mit der aktenkundigen Vorgeschichte des Rechtsmittelwerbers von der Notwendigkeit der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus und werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlassung des gegenständlichen Aufforderungsbescheides als vorliegend erachtet.Ein Aufforderungsbescheid nach Paragraph 24, Absatz 4, FSG ist dann zulässig, wenn begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst wurden, nicht mehr besitzt, wobei es nicht darum geht, konkrete Umstände zu ermitteln, aus denen bereits mit Sicherheit auf das Fehlen einer Erteilungsvoraussetzung geschlossen werden kann, sondern es müssen lediglich genügend begründete Bedenken in dieser Richtung bestehen, die die Prüfung des Vorliegens der Umstände geboten erscheinen lassen. Vorliegend geht die Erstinstanz aufgrund einer aktuellen Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz in Verbindung mit der aktenkundigen Vorgeschichte des Rechtsmittelwerbers von der Notwendigkeit der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus und werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlassung des gegenständlichen Aufforderungsbescheides als vorliegend erachtet.
Schlagworte
Lenkberechtigung, gesundheitliche Eignung, Aufforderungsbescheid, Suchtmittel, KraftfahrzeugZuletzt aktualisiert am
27.07.2011