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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG §7 Abs3 Z13Rechtssatz
Wenn sonstige vorgeschriebene Auflagen im Sinne des § 7 Abs 3 Z 13 FSG (hier die Auflage beim Lenken eine Korrekturbrille zu tragen) wiederholt nicht eingehalten werden, stellt dies zwar eine bestimmte Tatsache nach § 7 Abs 1 FSG dar, allerdings rechtfertigt dies alleine noch nicht die Annahme einer Verkehrsunzuverlässigkeit. Eine solche kann vielmehr erst nach der Durchführung der Wertung gemäß § 7 Abs 4 FSG angenommen werden. Der Berufungswerber hat seine Sehschwäche durch Kontaktlinsen und somit in gleichwertiger Weise, wie mit einer optischen Brille korrigiert. Besonders gefährliche Verhältnisse im Sinne des § 7 Abs 4 FSG können durch das vorgeworfene wiederholte Lenken ohne Brille daher nicht angenommen werden; wie auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieses Verhalten des Berufungswerbers und die Umstände der Tat eine Sinnesart aufzeigen, die die Annahme rechtfertigen, er werde in Hinkunft die Verkehrssicherheit gefährden (auch VwGH vom 29.4.2003, Zahl 2001/11/0311).Wenn sonstige vorgeschriebene Auflagen im Sinne des Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer 13, FSG (hier die Auflage beim Lenken eine Korrekturbrille zu tragen) wiederholt nicht eingehalten werden, stellt dies zwar eine bestimmte Tatsache nach Paragraph 7, Absatz eins, FSG dar, allerdings rechtfertigt dies alleine noch nicht die Annahme einer Verkehrsunzuverlässigkeit. Eine solche kann vielmehr erst nach der Durchführung der Wertung gemäß Paragraph 7, Absatz 4, FSG angenommen werden. Der Berufungswerber hat seine Sehschwäche durch Kontaktlinsen und somit in gleichwertiger Weise, wie mit einer optischen Brille korrigiert. Besonders gefährliche Verhältnisse im Sinne des Paragraph 7, Absatz 4, FSG können durch das vorgeworfene wiederholte Lenken ohne Brille daher nicht angenommen werden; wie auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieses Verhalten des Berufungswerbers und die Umstände der Tat eine Sinnesart aufzeigen, die die Annahme rechtfertigen, er werde in Hinkunft die Verkehrssicherheit gefährden (auch VwGH vom 29.4.2003, Zahl 2001/11/0311).
Schlagworte
Verkehrszuverlässigkeit, Kontaktlinsen, Augengläser, Sehhilfen, Verkehrssicherheit, AuflageZuletzt aktualisiert am
11.12.2009