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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
FSG §3 Abs1 Z2Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs weist – wie bereits in der Rechtsprechung zum KFG 1967 die Auffassung vertreten wurde - eine Verweigerung des Alkotests zwar grundsätzlich die selbe Verwerflichkeit auf, wie eine erwiesene Alkoholbeeinträchtigung. Im Rahmen der Wertung sei aber ein positiver Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein, von Bedeutung und könnte zum Ergebnis führen, dass die betreffende Person nicht verkehrsunzuverlässig sei, wobei weiters die Auffassung vertreten wird, dass ein positiver Nachweis nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein, eine Entziehung der Lenkberechtigung unzulässig macht.
VwGH vom 24.06.2003, Zl.: 2003/11/0142
Schlagworte
Lenkberechtigung, Entziehung, Entzug, Alkotest, Alkoholbeeinträchtigung, positiver Nachweis, Verweigerung, AlkoholZuletzt aktualisiert am
14.10.2011