Norm
PVG §28Schlagworte
ExekutivBea; Vorfall betr Schussattentat seiner Dienstbeh zwecks Erhebungen nicht gemeldet; Patronenhülsen und Projektil an sich genommen und nicht weitergeleitet; Verurteilung wegen § 302 Abs. 1 StGB zu S 64.800,-Rechtssatz
Der Einleitungsbeschluss der DK war aufgrund der Tatsache, dass der zuständige Dienststellenausschuss mitteilte, dass die Äußerungen und Handlungen des Beschuldigten nicht in seiner Funktion als Personalvertreter erfolgten, zulässig und nicht rechtswidrig.
DK: Entlassung
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_19990223_58_17_DOK_98_07