RS Dok 1999/2/23 58/17-DOK/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1999
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Norm

PVG §28
  1. PVG § 28 heute
  2. PVG § 28 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 28 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 28 gültig von 06.08.1971 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 284/1971

Schlagworte

ExekutivBea; Vorfall betr Schussattentat seiner Dienstbeh zwecks Erhebungen nicht gemeldet; Patronenhülsen und Projektil an sich genommen und nicht weitergeleitet; Verurteilung wegen § 302 Abs. 1 StGB zu S 64.800,-

Rechtssatz

Der Einleitungsbeschluss der DK war aufgrund der Tatsache, dass der zuständige Dienststellenausschuss mitteilte, dass die Äußerungen und Handlungen des Beschuldigten nicht in seiner Funktion als Personalvertreter erfolgten, zulässig und nicht rechtswidrig.

DK: Entlassung

DOK: Bestätigung

Dokumentnummer

DOKRS_19990223_58_17_DOK_98_07
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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