RS Dok 2000/1/10 122/8-DOK/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2000
beobachten
merken

Schlagworte

ExekutivBea, Grenzüberwachungsdienst, Dienstantritt in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, Beweiswürdigung

Rechtssatz

Einem Gendarmeriearzt ist schon aufgrund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzumuten, aufgrund von Symptomen zu beurteilen, ob sich der Untersuchte in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (sinngemäß dazu VwGH 29.1.1992, 91/02/0127).

Der gendarmerieärztlichen Untersuchung zufolge war der Beschuldigte aufgrund von Alkoholabusus nicht dienstfähig.

Weiters wird der Beschuldigte durch Aussagen von Zeugen belastet, die ebenfalls deutliche Alkoholisierungsmerkmale des Beschuldigten wahrnahmen.

DK: Geldbuße S 5.000,-- (Ber d Besch)

DOK: Bestätigung

Dokumentnummer

DOKRS_20000110_122_8_DOK_99_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten