RS Dok 2001/4/3 18/13-BK/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2001
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Norm

AVG §45 Abs3
BDG §109
BDG §123 Abs1

Rechtssatz

Eine Verpflichtung der Behörde zum Parteiengehör vor Erlassung des Einleitungsbeschlusses hätte nur dann bestanden, wenn von der Behörde vor der Bescheiderlassung über die Disziplinaranzeige hinaus weitere Erhebungen durchgeführt worden wären (VwGH 18.2.1993, 92/09/0281).

Dokumentnummer

BEKRS_20010403_18_13_BK_01_02
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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