Rechtssatz
Eine Verpflichtung der Behörde zum Parteiengehör vor Erlassung des Einleitungsbeschlusses hätte nur dann bestanden, wenn von der Behörde vor der Bescheiderlassung über die Disziplinaranzeige hinaus weitere Erhebungen durchgeführt worden wären (VwGH 18.2.1993, 92/09/0281).
Dokumentnummer
BEKRS_20010403_18_13_BK_01_02